Unterstützungsaktion abgeschlossen

Wir haben unsere Unterstützungsaktion „Von Aleppo nach Beuel“ für zwei syrische Familien, über die seinerzeit auch berichtet wurde, nun befriedigend beenden können und vergeben die nicht mehr benötigten Spenden (ca. 45.000 Euro) an Vereine der engeren Region, die sich der Betreuung und Beratung von Geflüchteten hier bzw. der Unterstützung von Kindern in der kriegszerstörten Großstadt Aleppo widmen. Damit handeln wir – so sind wir überzeugt – im Sinne unserer damaligen Spenderinnen und Spender, erklären gemeinsam die Bürgengemeinschaft, die Beueler Initiative gegen Fremdenhass und der Förderverein Bürgerinitiativen gegen Fremdenfeindlichkeit e.V.

Betreuung und Beratung von Flüchtlingen erfordern Geld – Unterstützungsaktion „Von Aleppo nach Beuel“ wird abgeschlossen. Nicht mehr benötigte und nicht länger zweckgebundene Spendengelder helfen anderen Hilfsorganisationen

Im Frühjahr 2014 entschlossen sich acht Frauen und Männer, durch private Bürgschaften (Verplichtungserklärungen) zwei Familien aus dem syrischen Bürgerkriegsgebiet den geregelten Zuzug nach Beuel zu ermöglichen. Um die Bürgen solidarisch zu unterstützen und privat zu entlasten, sprangen ihnen Privatleute und Kirchengemeinden großzügig bei. An der Seite der „Beueler Initiative gegen Fremdenhass“ konnten Spenden in Höhe von insgesamt 120.000 Euro eingeworben werden. Damit wurde die Reise der vier Erwachsenen und vier Kinder finanziert und Wohnungsmieten, Ausstattung und der monatliche Lebensunterhalt entsprechend der Verpflichtung bezahlt. Als die Asylanträge der Geflüchteten bewilligt wurden und das Jobcenter all diese Leistungen übernahm, war mehr als die Hälfte des Spendenaufkommens verbraucht.

Der Restbetrag verblieb auf dem Spendenkonto, denn bis vor wenigen Monaten war rechtlich umstritten, ob das Jobcenter seine Leistungen nicht von den Bürgen zurückfordern würde. Nunmehr ist klar: Es gibt keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Die Bürgen trafen sich daraufhin ein letztes Mal. Sie blickten zurück auf das gemeinsame Projekt, das so viel länger dauerte als gedacht. Trotz der langen „Zitterpartie“ über die Dauer der Verpflichtung und möglicher Ansprüche bedauerte niemand die damals spontane Hilfsbereitschaft und das Engagement. Mit einer Empfehlung zur Umwidmung des nun nicht mehr zweckgebundenen Spendengelder (ca. 45.000 Euro) beendeten sie ihre Solidargemeinschaft. „Wir danken allen Spenderinnen und Spendern für ihre Großzügigkeit, mit der sie das Risiko mit uns geteilt und uns entlastet haben. Wir sind überzeugt, dass die Weitergabe des Geldes an Bonner Vereine für ihre Flüchtlingshilfe hier und für die Unterstützung von alleinstehenden Kindern und Jugendlichen in den Ruinen von Aleppo in ihrem Sinne ist.“

Auf der Grundlage ihrer Empfehlung und des Antrages der „Beueler Initiative gegen Fremdenhass beschloss der „Förderverein der Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit“, der das Spendenkonto über den Fünfjahreszeitraum getreulich verwaltete, am 18.11.2019, die verbliebene Summe wie folgt auszuzahlen: 20 % für AsA (Ausbildung statt Abschiebung e.V.), 20 % für den Kölner Flüchtlingsrat e.V., 10 % für Medinetz e.V., 10 % für die Bonner Tafel e.V., 5 % für Abenteuer Lernen e.V., 5 % für die Beueler Initiative gegen Fremdenhass und 30 % für die Franziskanische Kinderhilfe Aleppo der Missionszentrale der Franziskaner e.V. (https://mzf.org/projekte/aleppo_kinderhilfe/)

Flüchtlinge von damals sind Nachbarn in Beuel geworden

Zum Abschluss des Projektes gehört natürlich auch ein Blick auf die Menschen, die 2014 zu uns nach Beuel kamen. In ihrer Betreuung und Begleitung haben ihre Unterstützer*innen gelernt, wie mühsam die Alphabetisierung und das Deutschlernen in der Schule und den Integrationskursen sind. Die Kleinsten haben es da am leichtesten. Mittlerweile sind die Familienväter in Arbeit, die älteren Kinder sind erwachsen und haben eigene Familien gegründet, die jüngeren Kinder und ein hier geborenes Kind sind erfolgreich in Schule und Kindergarten integriert. Eine besondere Betreuung auf ihren Wegen benötigen sie alle nicht mehr.

5 Jahre Dauer der Verpflichtungserklärungen???

Mit dem Integrationsgesetz, das gegenwärtig beraten wird, soll (als kleiner Nebenaspekt weitgehend unbeachtet) auch die umstrittene Frage der Dauer von Verpflichtungserklärungen vom Gesetzgeber geklärt werden. Die Vorlage beinhaltet in §68a: Ganze fünf Jahre lang sollen in diesen Fällen Privatleute das leisten, was die öffentliche Hand für alle anderen Geflüchteten vom ersten Tag ihrer Ankunft an finanziert: Nach den Kosten für die sichere Einreise mit Visa und der Finanzierung der ersten Monate nach der Ankunft bis zur Gewährung des Asyls, die von den VerpflichtungeberInnen bereitwillig erfolgten, sollen sie erst fünf Jahre nach der Ankunft ihrer Schützlinge aus Haftung und Sorge für deren Unterbringung und Lebensunterhalt entlassen werden.

Dieser schlimme Vorschlag sorgt für fieberhafte Tätigkeit der Aktiven aus unserer Beueler Unterstützungsaktion „Von Aleppo nach Beuel“, der Flüchtlingshilfe Syrien der evangelischen Johanneskirchengemeinde Bad Godesberg und dem Bonner flüchtlingspolitischen Netzwerk weltoffen. Mit persönlichen Gesprächen mit den Bonner Bundestagsabgeordneten und Anschreiben weiterer Bundestagsabgeordnete der befassten Ausschüsse, mit dem Anschreiben von Verbänden und dem Bemühen, Aufmerksamkeit in den Medien für diese Frage zu finden, ist die kurze Zeit bis zur Beschlussfassung angefüllt im Bemühen, dass es zu einer Veränderung als deutliche Korrektur nach unten kommt. Unterstützung hierbei durch jede/n ist herzlich willkommen.

Die Pressemitteilung vom 14.06.2016 lautet:

Menschlichkeit wird bestraft

Der Entwurf des neuen Integrationsgesetzes sendet ein verheerendes Signal an engagierte Bürger – über 20.000 Bürgen in Deutschland drohen extrem hohe finanzielle Belastungen, nicht wenigen der finanzielle Ruin.

Das neue Integrationsgesetzes bestraft diejenigen, die sich für syrische Flüchtlinge besonders eingesetzt haben. Es geht um die langen Laufzeiten der Verpflichtungserklärungen für die legale Einreise von syrischen Kontingent-Flüchtlingen über die Bundes- und Landesprogramme sowie die Rückforderungen des Staates von den engagierten Bürgen.

Über 20.000 Bürgen in Deutschland…

Lesen Sie bitte hier weiter: www.weltoffen-bonn.de/content/zur-frage-der-dauer-von-verpflichtungserklaerungen-menschlichkeit-wird-bestraft.

Deprimierendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln

Verpflichtungserklärung unterschrieben – Leben gerettet – und nun für immer haftend!?

Ein verschwindend geringer Teil der in Deutschland aufgenommenen Bürgerkriegsflüchtlinge kam über das Landesprogramm NRW hierher, so wie „unsere“ beiden Familien. Ihre Angehörigen in Deutschland oder andere hilfsbereite Menschen nutzten diese einzige Möglichkeit, den Verwandten den lebensgefährlichen Weg über das Meer zu ersparen und unterschrieben die Verpflichtungserklärung, für ihren Unterhalt und Unterkunft zu sorgen, um ihnen das Visum zu verschaffen. Dies war auch bei den beiden Familien der Fall, für die wir im Frühling 2014 die Unterstützungsaktion „Von Aleppo nach Beuel“ starteten, zu der viele private und kirchliche SpenderInnen beitrugen.

Doch diese Visa haben einen hohen Preis. Denn auch jetzt, viele Monate später, nach der Aufnahme einer drastisch höheren Zahl übers Meer und auf der Balkanroute Geflüchteter, nach Zuerkennung des Asyls gleichermaßen für alle aus Syrien Eingereisten, sollen die BürgInnen für ihre Schützlinge weiter privat zahlen, während alle anderen vom ersten Tag an staatliche Leistungen erhalten.

Unglaublich, aber erst einmal nach den Buchstaben des Gesetzes Realität. Das urteilte das Verwaltungsgericht in Köln am 19. April 2016.

Geklagt hatten ein Leverkusener und ein Bonner Verpflichtungsgeber gegen den Bescheid des Jobcenters, die Leistungen für Wohnung und Lebensunterhalt zu erstatten. Ein solcher Regressanspruch droht allen BürgInnen des Landesprogramms und hält sie in großer Sorge, nachdem Bundesinnenminister de Maizière unnachgiebig auf die Fortsetzung der privaten Unterstützung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes hier pochte. Ging es bei den Bürgschaften zuvorderst darum, Menschen aus dem Kriegsgebiet zu retten, so kämpfen die BürgInnen jetzt gemeinsam mit ihren Schützlingen ums Überleben hier. Denn während der Unterhalt dieser kleinen Gruppe die öffentlichen Ausgaben kaum ansteigen lassen würde, fällt die finanzielle Last für Privatpersonen heftig, häufig existenzbedrohend ins Gewicht. Ganz abgesehen davon, dass die Ungleichbehandlung überhaupt nicht einsehbar ist.

Entsprechend deprimiert hörten die bei der Verhandlung Anwesenden, darunter mehrere BürgInnen aus Bonn und von unserer Unterstützungsaktion, das verkündete Urteil an. Doch schnell meldete sich auch die Kampfbereitschaft: Die Möglichkeit zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht soll genutzt werden. Aber mindestens ebenso wichtig ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit, die politischen Druck auf den Bundesinnenminister, auf die Koalition ausüben kann. Die Bonner Bundestagsabgeordneten, die uns schon früher ihre Solidarität erklärt hatten, die Medien, die Stadtbevölkerung gemeinsam sollten das schaffen.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes in Köln im Wortlaut:

Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
19. April 2016

Wer sich verpflichtet, für die Kosten des Lebensunterhalts zweier syrischer Flüchtlinge vom Tag der Einreise bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck aufzukommen, haftet für die Kosten auch dann noch, wenn den Ausländern nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Zwei syrische Staatsangehörige kamen im September 2014 im Zuge einer Aufnahmeanordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu ihren Verwandten nach Deutschland. Sie erhielten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG, nachdem sich der Kläger dazu verpflichtet hatte, für die Kosten ihres Lebensunterhalts zu haften (Verpflichtungsgeber). Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Mitte 2015 erteilte ihnen die Stadt Leverkusen eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG. Für die Monate September bis November 2015 erhielten sie durch das beklagte Jobcenter Leverkusen Leistungen nach dem SGB II. Das Jobcenter forderte den Kläger auf, diese Zahlungen zu erstatten. Hiergegen richtet sich die Klage, die das Gericht abgewiesen hat.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich der Kläger verpflichtet hätte, den Lebensunterhalt der syrischen Staatsangehörigen grundsätzlich für die Gesamtdauer des bürgerkriegsbedingten Aufenthalts zu tragen. Die Verpflichtung ende weder durch die Flüchtlingsanerkennung noch durch die Erteilung der daraufhin erteilten Aufenthaltserlaubnis.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Az: 5 K 79/16

Ende der Spendensammlung – Fortdauer der Unterstützung

Knapp zwei Jahre nach dem Beginn unserer Unterstützungsaktion beenden wir nun im Februar 2016 die Spendensammlung.

Die acht Privatbürgen, die mit ihrer Verpflichtungserklärung die legale und sichere Einreise zweier Familien möglich machten, verspürten von Anfang an den beeindruckenden Rückhalt und Zuspruch so vieler Menschen aus Beuel und darüber hinaus, die großzügig und zum Teil auch dauerhaft spendeten und damit die finanzielle Last von Wohnungsmiete und  Lebensunterhalt teilten. Ihnen dafür noch einmal unseren großen Dank!

Bei der letzten Beratung des Aktivenkreises um die Bürgen beschlossen wir nach reiflicher Überlegung, dass wir die Spendensammlung stoppen (nicht aber unsere Unterstützungsaktion!).

Der Hintergrund: Unseren Schützlingen wurde Asyl gewährt, sie erhalten seit einigen Monaten staatliche Leistungen für Wohnung und Lebensunterhalt und seither keine Gelder mehr von uns. Doch wie Sie aus früheren Mitteilungen wissen, schwebt über den Bürgen das „Damoklesschwert“ möglicher Regressansprüche, die eventuell an die Verpflichtungsgeber gestellt werden. Entsprechende Vorwarnungen trafen mit Beginn der staatlichen Zahlungen ein. Dass die Verpflichtungserklärungen auch nach der Gewährung von Asyl weitergelten sollen, ist unverändert die Auffassung von Innenminister De Maizière. Demgegenüber hat der für das humanitäre Aufnahmeprogramm des Landes NRW zuständige Innenminister Jäger in einem Erlass vom 24.04.2015 festgestellt, dass mit dem neuen Aufenthaltsstatus und -zweck nach erfolgreichem Asylverfahren die Verpflichtungserklärungen für diese Flüchtlinge enden. Die entsprechenden Feststellungsanträge der Verpflichtungsgeber/innen an das zuständige Ausländeramt Bonn hat dieses auch nach einigen Monaten sachlich nicht beantwortet. Deshalb soll das Amt jetzt mit einer Klage beim Verwaltungsgericht dazu gezwungen werden. 

Für die Bürgen ist die Ungewissheit belastend, unter Umständen noch viele Jahre regelmäßig Unterstützungsleistungen aufbringen zu müssen. Deshalb wollen wir die bis jetzt noch nicht verbrauchten Spendengelder unangetastet für den „schlimmsten Fall“ in Reserve halten. Erst wenn gesichert ist, dass die Gelder nicht mehr zu ihrem zugedachten Zweck benötigt werden, sollen sie anderweitig zur unmittelbaren Unterstützung von bedürftigen Flüchtlingen eingesetzt werden.

Wir fühlen uns unserem Spendenaufruf und unseren SpenderInnen weiterhin verpflichtet und hoffen, dass auch unsere jüngsten Entscheidungen in ihrem Sinne sind. Wir werden über weitere Entwicklungen in unserem Blog informieren.

Die Aktiven im Unterstützerkreis

Falls der Eine oder die Andere sich weiterhin in gleicher Weise für Syrienflüchtlinge engagieren kann und will, weisen wir an dieser Stelle auf die „Flüchtlingshilfe Syrien“ in Bad Godesberg hin, deren Mitglieder wie wir zahlreiche Verpflichtungserklärungen unterschrieben haben und dringend weitere Unterstützung benötigen. Konto Ev. Johanneskirchengemeinde IBAN DE20350601901088433250,  BIC GENODED1DKD, Stichwort Flüchtlingshilfe Syrien.

Nun noch ein kurzer Überblick über die gegenwärtige Situation unserer Schützlinge:

Die Erwachsenen (mit Ausnahme der Mutter zweier Kleinkinder) nehmen an Integrationskursen teil, die voraussichtlich noch bis Ende diesen Jahres dauern. Die beiden ältesten Kinder stehen am Ende ihrer Schulzeit und beginnen mit der Berufsorientierung. Ein weiteres Kind im Teenageralter besucht weiter eine Vorbereitungsklasse, um anschließend in die Regelschule zu wechseln. Der Kleine schließlich ist für den Kindergarten angemeldet und wird damit in das deutsche Bildungssystem hineinwachsen, wie später auch der kleine Bruder. Wir rechnen damit, dass es noch dauern wird, bis die Familien eigenständig für ihren Unterhalt aufkommen können. Wir werden sie weiter begleiten.

 

Frage des Fortbestands der Bürgschaften bewegt die Behörden

Wie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu erfahren ist, bemüht man sich, die geltende Rechtsauffassung des Bundes, sprich des Innenministeriums, dahingehend zu ändern, dass Bürgschaften für Kriegsflüchtlinge nach deren Anerkennung als Asylberechtigte erlöschen. Veranlasst wurde die Initiative anscheinend, weil die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit das Ministerium Anfang September auf unsere Beschwerde gegenüber dem Jobcenter Bonn aufmerksam gemacht hat, der wohl kein Einzelfall ist. Die BA dränge, so heißt es, auf eine rasche Änderung der Rechtslage, sowohl zugunsten der Bürgen, die eine legale Einreise der Bürgerkriegsflüchtlinge ermöglicht haben, als auch der Jobcenter, die zunehmend wegen der Rechtsauffassung des BMI in Erklärungszwang geraten. Wie es heißt, hat die BA eindeutige Sympathie für die Rechtsauffassung einiger Bundesländer geäußert, wonach die Verpflichtungen der Bürgen mit der Anerkennung der Kriegsflüchtlinge als Asylberechtigte erlöschen. Da haben wir anscheinend einen dicken Brocken ins Rollen gebracht. Solche Nachrichten lassen erneut hoffen, dass die Verpflichtungsgeber*innen in Kürze von dem psychischen Druck befreit werden.

Problemthema Verpflichtungserklärungen: Bonner Bundestagsabgeordnete bekräftigen ihre Übereinstimmung mit uns

Im Rahmen seiner Rote-Rucksack-Tour 2015 verabredete sich Uli Kelber, Bonner SPD-MdB und Staatssekretär im Berliner Justizministerium mit uns, um Erfahrungen und Probleme bei unserer Flüchtlingsunterstützung zu erfahren. Er nahm sich am 13. 8. viel Zeit für einen intensiven Austausch und packte unsere Anliegen in seinen „Roten Rucksack“. „Eure Arbeitsaufträge habe ich gerne entgegengenommen. Vor allem die Themen Verpflichtungserklärung sowie Wohnen und Integration von Flüchtlingen nehme ich nach Berlin mit“, ließ er uns anschließend wissen.

Eine Woche später versicherte uns Claudia Lücking-Michel, Bonner CDU-MdB, dass sie weiterhin wie wir der Auffassung ist, die privaten Verpflichtungserklärungen müssten mit Zuerkennung des Asyls enden, weil dann auch diese Flüchtlinge wie alle anderen asylberechtigten staatliche Leistungen erhalten müssten. Sie befindet sich in dieser Frage im Gegensatz zu ihrem Parteikollegen, Innenminister de Maizière, der bisher auch ihr gegenüber an seiner harten Linie festhält, die Bürgschaften müssten andauern.

Frau Lücking-Michel war am 22. 8. wie andere unserer UnterstützerInnen und zahlreiche Flüchtlinge der Einladung der Beueler Initiative gegen Fremdenhass zum Sommerfest ihres Café International gefolgt. In der großen bunten Gästeschar gab es neben fröhlichen Kontakten bei Essen und Spiel auch immer wieder ernste Gespräche zwischen Geflüchteten und BeuelerInnen mit und ohne Migrationsgeschichte.

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Claudia Lücking-Michel mit Gästen und MitarbeiterInnen des Sommerfestes

Derweil erhalten nun auch wir Schreiben des Jobcenters Bonn, dass die Verpflichtungsgeber „unserer“ Flüchtlinge demnächst mit Regressansprüchen rechnen müssen. Nach Bewilligung der Asylanträge hatten sich unsere Schützlinge ordnungsgemäß beim Jobcenter gemeldet, um die allen Asylberechtigten zustehenden Leistungen zu beantragen. „Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II liegen vor, ich werde daher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für … bewilligen,“ schreibt das Jobcenter und weist dann auf „eine Erstattungspflicht“ der Bürgen für diese Leistungen hin.

Dazu werden für Anfang 2016 Anhörungen angekündigt. Es bleibt zu hoffen, dass bis dahin die unverständliche Haltung von Innenminister de Maizière in der Frage „andauernde Verpflichtungserklärungen“ nicht mehr gilt. Denn wie von den Bonner Bundestagsabgeordneten erhält er von vielen Seiten deutliche Hinweise, dass es nicht sein kann und darf, dass diese Gruppe von in ihrer Aslyberechtigung anerkannten Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien auf Dauer von ihren Angehörigen und weiteren Privatleuten unterstützt werden muss.

Eine gute Bühne für den von uns ersehnten Wandel könnte der Flüchtlingsgipfel Ende September bieten!

Erstes Gerichtsurteil zugunsten der Bürgen

Die existentielle Frage, ob private Bürgschaften für Syrienflüchtlinge mit der Anerkennung des Asyls erlöschen, wird nach den Veröffentlichungen im Juni (z. B. in „Panorama“ und im Bonner GA im Falle einer weiteren syrischen Familie aus Bonn, die von Monika und Theo Bühler aus unserem Kreis unterstützt wird) verstärkt diskutiert.

Dass ein Festhalten an der Verpflichtungserklärung über die Asylgewährung hinaus und auf Dauer nicht logisch nachvollziehbar und für die Bürgen unzumutbar ist, fanden viele Interessierte und weitere Betroffene, mit denen wir seither ins Gespräch kamen. Auch der Bonner Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber will sich mit der SPD-Fraktion dafür einsetzen. „Wenn die Flüchtlinge aber Asyl erhalten, sind sie aufenthaltsberechtigt und die Bürgen aus ihrer Pflicht zu entlassen“, äußerte er gegenüber dem GA.
Der Landtag NRW beschloss am 25. 6. 2015 mit Mehrheit von SPD, Grünen und Piraten einen Text mit gleicher Auffassung, nach dem für anerkannte Asylberechtigte der Staat im Rahmen seiner Sozialgesetzgebung aufkommen müsse.
Ebenfalls am 25. Juni wurde ein Urteil des Sozialgerichtes Detmold bekanntgegeben. Der Evangelische Pressedienst epd meldet: „Eine evangelische Kirchengemeinde muss nach einem Gerichtsbeschluss nicht für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien aufkommen, denen sie Kirchenasyl gewährt hatte. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Detmold muss der Staat für das bedürftige Ehepaar zahlen, auch wenn die Kirchengemeinde Gütersloh zuvor eine Zahlungsverpflichtung eingegangen sei. Da die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt seien, dürften ihnen staatliche Leistungen nicht verweigert werden, heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom 2. April.  (Az: S 2 SO 102/15 ER)“

Von Innenminister de Maizière erwarten wir, dass er sich diesen Auffassungen nicht länger verweigert und Weisung gibt, mit dem Zuerkennen des Asyls die Verpflichtungserklärungen erlöschen zu lassen.

Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms mit Verpflichtungserklärungen für Angehörige

Von höchster Bedeutung ist eine entsprechende Klärung auch für diejenigen, die weiter darauf hoffen, ihre Angehörigen aus dem
Kriegsgebiet oder den Flüchtlingslagern in den Nachbarländern Syriens herauszuholen und dafür Verpflichtungserklärungen hinterlegen und Bürgen finden müssen. Die Möglichkeit des Landesaufnahmeprogramms als einzigem sicheren Weg nach Deutschland sollte eigentlich am 30. Juni 2015 beendet sein und wurde wenige Tage vor dem Stichtag durch Erlass noch einmal bis 31. März 2016 verlängert.

Anerkennung und Lob für Monika Bühler und die Beueler Initiative gegen Fremdenhass

Für ihren Einsatz im Rahmen unserer Flüchtlingsunterstützung und darüber hinaus für weitere Syrienflüchtlinge wurde Monika Bühler am 30. Juli 2015 mit der Sebastian-Dani-Medaille der Bonner SPD ausgezeichnet. Völlig zu Recht, meinen ihre MitstreiterInnen, denn ohne Monikas unermüdliche konkrete Hilfe für die Familien und ihr beharrliches Einwerben von Spenden hätten unsere Schützlinge und wir selbst einen viel schwierigeren Stand.

Wir schließen uns den Lobreden von Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch und der SPD-Fraktionsvorsitzenden Bärbel Richter auf dieser Feier an. Ihre Dankesrede nutzte Monika Bühler auch zu einem ernsten Hinweis auf die fortbestehende Unklarheit über die Dauer der Verpflichtungserklärungen. In Bonn sehen sich Bürgen mit der Drohung konfrontiert, auch nach Anerkennung der Flüchtlinge als Asylbewerber für deren Lebensunterhalt aufkommen zu müssen. Damit fand sie bei Nimptsch und Richter durchaus Gehör. Es bleibt zu hoffen, dass auch die zuständigen Stellen im Sozialamt und Jobcenter entsprechend handeln.

KEhrungSeb.Dani-Medaille (2)

Neben Monika Bühler von der Beueler Initiative wurde Christoph Nicolai mit der Godesberger „Flüchtlingshilfe Syrien“ der Ev. Johannes-Kirchengemeinde mit der Sebastian-Dani-Medaille geehrt. Auch er, wie Monika im Un-Ruhestand, setzt sich mit seinen Mitstreitern mit viel Zeitaufwand und großer Tatkraft für Syrienflüchtlinge ein.

Wir gratulieren Monika Bühler und Christoph Nicolai, dem wir freundschaftlich verbunden sind, zur öffentlichen Anerkennung.

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Unter der Überschrift „Helfen und anpacken“ im GeneralAnzeiger vom 1./2. 8. 2015 wurde über die Preisverleihung berichtet.

 

Treue und neue Spender

Dankbar stellen wir fest, dass zahlreiche Spenderinnen und Spender uns weiter monatlich mit kleineren oder sogar größeren Beträgen bedenken. Über den Geldbetrag hinaus geben sie uns damit Unterstützung und Mut für die nervenaufreibenden Auseinandersetzungen um staatliche Leistungen anstelle der privaten Finanzierung „unserer“ beiden Familien.

Darüber hinaus können wir uns immer wieder über Einzelspenden freuen. So bedachten uns zum Schuljahresende SchülerInnen des Beueler Kardinal-Frings-Gymnasiums mit einer Sammlung und die AbiturientInnen des Ludwig-Erhard-Berufskollegs in Bonn mit der Kollekte ihres Abschlussgottesdienstes. Ebenso erhielten wir aus einer Erbschaft einen namhaften Betrag zur Unterstützung unserer Arbeit.

Auch von den evangelischen Kirchengemeinden erhalten wir immer wieder Beträge aus Kollekten und Gemeindefesten und nun auch erneut die Zusage, großzügig an dem Erlös von den Kirchenständen auf Pützchensmarkt beteiligt zu werden.

Wir sagen mit unseren neun Schützlingen von Herzen danke!

Jüngster Sohn der Familie M. in Bonn geboren

Die „kleine“ Familie wächst. Wir freuen uns mit den Eltern, dem Bruder und der „großen“ Familie, Familie D., über die Geburt des zweiten Sohnes, der im Juli 2015 in Bonn das Licht der Welt erblickte. Mutter und Kind sind wohlauf.

Unsere herzlichen Wünsche für ein Leben in Glück und Frieden!

Eine gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist auch, dass die bisherige beengte Wohnung für die wachsende Familie durch den sehr engagierten Vermieter erweitert werden konnte. Damit wird nicht nur der benötigte Platz geschaffen, auch der Zugang zu Bad und Toilette wird einfacher, eine eigene Waschmaschine kann angeschlossen werden. Der zusätzliche Wohnraum steht ab 1. August zur Verfügung.